Bauartenverordnung im Baurecht des Bundesland Sachsen-AnhaltDas Land Sachsen-Anhalt wie alle Länder eine eigene Bauordnung. Alltägliche Begriffe oder Bezeichnungen naturschutzgesetz, Abstandläche, Entwässerungsgesetz, Baugesetz, Autobahn, Brunnen, städtebaurecht, Gartenhaus, Hochhaus, Landesbauordnung, Bauträger, rohbauwert, sowie wassergefährdenden, und Urteile stehen nicht immer wortwörtlich im Baurecht und sind geregelt. Das Bauen von Gebäuden an der Grundstücksgrenze bis zu einer bestimmten höhe ist Erlaubt. |